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   RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34   

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https://dejure.org/1934,292
RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34 (https://dejure.org/1934,292)
RG, Entscheidung vom 17.04.1934 - 1 D 33/34 (https://dejure.org/1934,292)
RG, Entscheidung vom 17. April 1934 - 1 D 33/34 (https://dejure.org/1934,292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung tatsächlicher Art i. S. des § 3 VO. z. Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung? 2. Kann ein Strafantrag noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 120
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auch unter der Form eines Urteils kann sich die Behauptung einer Tatsache verbergen, wenn die Äußerung auf bestimmte nachprüfbare Handlungen oder Vorkommnisse in äußerlich erkennbarer Weise Bezug nimmt oder eine innere Tatsache so deutlich zum Ausgang nimmt bzw. umschreibt, daß auch ein nichtunterrichteter Dritter nicht nur die Schlußfolgerung mitvollziehen, sondern auch die der Wertung zugrundeliegende Tatsache erkennen kann, kurz: wenn etwas "Greifbares" hinter dem Urteil steht (vgl. Schönke-Schröder, StGB, 20. Aufl. [1980], § 186, RdNr. 4; RGSt 68, 120 [121]; BGHZ 3, 271 [273 f.]; BGHSt 12, 287 [291]).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Der Generalbundesanwalt weist zutreffend darauf hin, daß es dem Verfahrensrecht nicht fremd ist, daß notwendige Prozeßvoraussetzungen wie etwa der Strafantrag bei Antragsdelikten auch noch nach Beginn der Hauptverhandlung nachgeholt werden können, womit eine zwingende Prozeßvoraussetzung gleichfalls erst verspätet geschaffen wird (RGSt 68, 120, 124; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51; BGHSt 3, 73, 74) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 382/52].
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Lässt sich dieser Kreis nicht zweifelsfrei feststellen, so ist mangels einer sicheren Zuordnung des einzelnen zu der bezeichneten Menge in Wirklichkeit keine einzelne Person verletzt (RGSt 68, 120, 124; RG JW 1928, 806; 1932, 3113).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
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  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52

    Nachholbarkeit des Strafantrags in der Revisionsinstanz - Sorgfaltswidrigkeit bei

    Der Strafantrag kann in der Revisionsinstanz nachgeholt werden (RGSt 68, 120; so schon3 StR 961/51 vom 6.12.51).

    Es war auch zulässig, den Antrag in der Revisionsinstanz nachzuholen; das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 68, 120 = JW 1934, 2072 37 bereits in seinem Urteil 3 StR 961/51 vom 6. Dezember 1951 ausgesprochen.

  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
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  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Damit wird der schon vom Oberlandesgericht in Neustadt a.a.O. S. 189 zutreffenderweise unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 68, 120 [124] hervorgehobene Grundsatz bestätigt, daß das Revisionsgericht nicht auf die Nachprüfung solcher Rechtsverstöße des Tatrichters beschränkt ist, die er hätte vermeiden können, sondern dafür zu sorgen hat, daß das angegriffene Urteil dem zur Zeit seiner Entscheidung geltenden Recht entspricht.
  • LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51

    Remer-Prozess

    (RGSt. 52 160; 68, 120; 73, 67, Leipz. Kommentar 1951 Bd. 2 S. 136; Mühlmann-Bommel StGB. 1949 Seite 422.) Dabei ist es dann unwesentlich, ob der Beleidiger die unter die Sammelbezeichnung fallenden Personen nach Person, Name oder Zahl kennt.
  • BGH, 13.02.1962 - 1 StR 561/61

    Rechtsmittel

    § 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da die Berichtigung den Angeklagten begünstigt und ein neues Verteidigungsvorbringen nicht denkbar ist (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1951 - 3 StR 824/51, vom 21. Januar 1954 - 4 StR 727/53 undvom 22. November 1955 - 1 StR 385/55; ebenso RGSt 67, 419, 423 und 68, 120, 125).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 38/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 922/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1951 - 3 StR 336/51

    Rechtsmittel

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